Umgang mit Altautos
Aufgabe
Das oben gezeigte Fahrzeug ist natürlich nicht wirklich für die Entsorgung bestimmt. Erst nach sorgfältiger Demontage lässt sich diese Frage allerdings endgültig beantworten. Die Restaurierung stellt im
Verwertungsprozess eine Ausnahme dar. Trotzdem oder gerade deswegen fällt auch dieses Fahrzeug unter die Altauto-Verordnung. Danach gehört jedes Auto am Ende seines Lebens in eine Verwertungsstelle, die
für den letzten Besitzer einen Verwertungsnachweis ausstellt. Ohne diesen ist man immer noch datenrechtlich an das Auto gebunden, kann es also nicht endgültig stilllegen. Verwertungsstellen werden jährlich
überprüft.
Funktion
Der Gesetzgeber setzt zunehmend auf freiwillige Selbstverpflichtungen, bei dem kein Gesetz erlassen wird, sondern es zu einem Abkommen zwischen dem Gesetzgeber und der betroffenen Industrie kommt. Damit
wurde in diesem Fall der Automobilindustrie Gelegenheit gegeben, den Prozess noch stärker als bei einem Gesetzgebungsverfahren in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Bundesregierung spart die Mühen und
zeitliche Verzögerung durch das Gesetzgebungsverfahren.
Unter die Altauto-Verordnung fallen alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit bis zu 8 Beifahrerplätzen. Eigentlicher Sinn ist hierbei, längerfristig alle
Rohstoffe aus dem Fahrzeug zu 85 (2006) oder 95 Gewichtsprozent (2015) zurück zu gewinnen. Während sich bisher der letzte Halter um die Entsorgung kümmern und dafür zahlen musste, wird diese Pflicht jetzt
den Fahrzeug-Herstellern übertragen. Sie müssen ein flächendeckendes Netz von Annahmestellen installieren, wo man das - allerdings vollständige - Fahrzeug mit deutscher Zulassung kostenlos abgeben kann.
Wie der Verwertungsbetrieb mit dem Fahrzeug umgeht, lesen Sie hier.
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