Darf ich . . .
Es wird höchste Zeit, einmal die Diskussion zu einem Thema zu führen, das immer mehr in den Vordergrund rückt. Anlass ist, dass VW seine API für externe Ladesteuerung sperrt. Das hat Auswirkungen
auch für schon im Verkehr befindliche Fahrzeuge.
Wir möchten die Fragen um den Besitz eines Fahrzeugs in diesem Kapitel gerne zuspitzen: Stellen Sie sich einen begabten Elektroniker vor, der es schafft, einen Stecker für den DC-Anschluss seines
Elektroautos zu entwickeln, der Strom aus dem Auto entnimmt.
Es ist hier nicht die inzwischen bei vielen Herstellern bestellbare, offizielle Schnittstelle wie z.B. Vehicle To Load gemeint, sondern das Ergebnis einer Bastelei, die am Fahrzeug
selbst nichts ändert. Es fährt völlig TÜV-konform aus der Garage.
Argumentieren Sie bitte jetzt nicht die elektrotechnischen Aspekte, die z.T. ein Arbeiten von Laien z.B. im Zählerkasten verbieten. Lassen Sie auch die versicherungstechnischen Vorbehalte weg, dass z.B. ein
bestimmter Versicherungsschutz entfällt.
Auch dass die vom Hersteller gegebene Garantie auf die Hochvoltbatterie entfallen könnte, geschenkt. Der Wagen könnte in unserem Beispiel ja älter sein. Es geht also in diesem Fall nur um den Umfang der
Eigentumsrechte.
Darf ich mit meinem quasi bar bezahlten und nicht geleasten Auto machen was ich will, solange ich mich bei dessen Betrieb im Rahmen von TÜV-Vorschriften bewege, keine Gesetze verletze und niemanden
gefährde? Das klingt doch in erster Näherung nach einem 'Ja'.
Das wäre auch bei früheren hardwarebasierten Autos überhaupt kein Problem gewesen. Aber moderne Autos bestehen aus einer Kombination von Hard- und Software, Cloud-Diensten, Zertifizierungen und
Lizenzbedingungen.
Da nützt es scheinbar auch nicht, dass der Hobby-Elektroniker seine Methode streng für sich behält, also nichts davon veröffentlicht und keine Bausätze anbietet. Der Hersteller argumentiert, bestimmte
Funktionen seien z.B. nur für bestimmte Zwecke bzw. Benutzung freigegeben.
Da gibt es die Bewegung 'Right To Repair' (repair.eu/de/), der es eigentlich darum geht, dass Produkte so gestaltet werden sollten, dass sie von Laien mit überschaubarem Werkzeug repariert werden können,
was die Lebensdauer der Produkte deutlich verlängern würde.
Also eine Bewegung von Umweltaktivisten/innen, die natürlich auch davon ausgeht, was ich einmal erworben habe, das gehört mir, ja sogar noch diesbezügliche Forderungen an die Hersteller erhebt. Sie
fordert sogar ein 'Recht auf Reparatur'.
Juristisch ist aber das Recht auf Eigentum nicht absolut. Man sagt ihm z.B. nach, es 'verpflichte', was aber mit unserer Frage hier nichts zu tun hat. Es hat Leute gegeben, die haben in der Software von VW-
Dieselfahrzeugen mögliche Abzweigungen hin zu künstlichem Testverhalten gefunden.
Daraus entstand ein Fingerzeig auf Bosch, wo man offensichtlich solche Abzweigungen eingebaut haben muss, nutzbar für den eigentlichen OEM. Das ist ja offensichtlich eine Einladung zur Umgehung
normaler Tests. Hat sich Bosch damit schon mitschuldig gemacht?
OEMs neigen dazu, solche Analyse der fahrzeugeigenen Software zu verbieten. Wenn Ergebnisse veröffentlicht werden, kann man das verstehen. Aber dürfte man diese vielleicht zum Selbststudium nutzen?
Sie merken schon, hier kommen wir langsam an eine Grenze der Eigentumsnutzung.
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