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Hebebühne



Geschichte der Kfz-Sicherheit

Sie werden in der Werkstatt so oft pro Tag benutzt, dass dabei die Gefahren für die Arbeitssicherheit leicht übersehen werden können. Immerhin bewegt sich der Mechaniker unter einem Fahrzeug genauso selbstverständlich wie im Rest der Werkstatt. Wirklich schlimm ist es, wenn Freizeitmechaniker unter ihrem Fahrzeug herumturnen und ihr Leben u.U. nur einer wackeligen Stütze anvertrauen. Oder einem Bimsstein, der nur stabil aussieht.

Geschichte der Kfz-Werkstatt

Man kann es gar nicht oft genug betonen: Das wichtigste Kriterium für die Abstützung ist die zulässige Last. Sie darf natürlich auf keinen Fall überschritten, muss wie im Beispiel oben in bestimmten Fällen sogar noch deutlich unterschritten werden. Dann kommt es auf die Sicherung der Stütze an. Auf welchem Grund steht sie und welche Bewegungen macht sie bei Arbeiten am Fahrzeug.

Bei der Hebebühne geht es um Sicherungsbolzen, die arretiert werden müssen und um geeignete Punkte, an denen die Arme am Fahrzeug angreifen. Wichtig ist auch noch, was die Hebeeinrichtung mit dem Fahrzeug macht. Ist der Ansatz kippelig oder kann das Auto von der Bühne rollen. Dabei ist auch noch an evtl. Gewichtsverlagerung zum Beispiel beim Ausbau des Triebwerks zu denken.

Die Hebeeinrichtungen müssen regelmäßig TÜV-untersucht werden. Und zwar jedes Jahr mit Eintrag in ein Prüfbuch. Sie werden also vom Gesetzgeber fast wie Lkws mit ihren Bremsen behandelt. Auch dürfen Personen ohne geeignete Maßnahmen nicht höher als einen Meter mit angehoben werden. Wehe, man sieht wie im Fernsehen manchmal auch Mitglieder des Kfz-Gewerbes, also eigentlich Profis, mit Leitern in Fahrzeuge oben auf der Bühne steigen. Warum der Zentralverband da nicht einschreitet?

Auch sind die Anforderungen an das Bedienpersonal erheblich. Sie müssen geschult sein und bedürfen unter 18 Jahren einer Aufsicht. Interessant ist wieder eine einzige Ausnahme. Wird der Wagen zum Radwechsel angehoben, so darf man auf zusätzliche Absicherungen verzichten. Der Grund dafür mag in der Ausrüstung der Fahrzeuge mit Wagenhebern liegen. Auf eine zweite Stütze sollte trotzdem nicht verzichtet werden.

Haben Sie schon einmal an Zertifizierung gedacht?

Und denken Sie bitte auch und gerade als mittelständischer Betrieb europäisch.








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