Sicherheit 5
Betrachten wir einmal den Menschen, wenn nicht gerade mit dem Motorrad unterwegs in seinem Gehäuse. Von dem Geruchs-, Geschmack-, Tastsinn, Hören und Sehen bleiben da nur die letzten beiden
als wichtig übrig, der letzte vielleicht am entscheidendsten. Man muss sich das einmal vorstellen: Eben noch zu Hause auf dem Stuhl die Umgebung bestenfalls wahrnehmbar, jetzt im Auto deutlich
beeinflussbarer.
Doch beginnen wir mit den Reizen für die Augen, entscheidend auch hier schon beeinflusst durch Interpretationen durch das Gehirn. Rein physikalisch gelangen mit dem Licht Farbbilder ins Innere, je
weniger Licht desto farbloser. Bei unserem meist dichten Verkehr sind das häufig Fahrzeughecks mit Leuchten als Signalgeber, vielleicht mit Ausnahme der Rückfahrscheinwerfer.
Interessant, wie deren Lichtstärke differiert. Schwach die Rückleuchten, gesetzlich vorgeschrieben verstärkt durch Nebelrückleuchten bei Nebel und Warnleuchten beim Bremsen. Der
Fahrtrichtungsanzeiger wird nur noch wahrgenommen durch seine Blinkfrequenz. Neuerdings setzt zumindest vorne das Tagfahrlicht an der Seite eines Blinkers in Tätigkeit aus.
Unglaublich wichtig und auch von der Künstlichen Intelligenz schwer nachzubilden ist die Interpretation der Signale. In Staaten, wo in regelmäßigen Abständen die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden
muss, in Deutschland nur bei höheren Eignungsklassen, zeigt sich das Schwergewicht der aktiven Tests bei den Sehtests, und hier auch unter Einbeziehung der Gehirnleistung beim Sehen. Als Beispiel
möge die zeitliche Verzögerung von Entstehung und Verarbeitung eines Reizes dienen.
Und so sind wir wieder bei der schon erwähnten (häuslichen) Gewohnheit, vielleicht noch wichtiger als der beruflichen. Wie stark fordernd an die Sinnesorgane ist diese. Wenn nicht sehr, kann die
Komplexität des Straßenverkehrs überfordern. Zu Hause kann man sich vermutlich vor Sinnesüberforderung schützen, hinter dem Steuer ist sie schon von der ersten Minute an möglich. Da sind z.B.
Abstände und mögliches Verhalten anderer, einem vollkommen unbekannter Verkehrsteilnehmer abzuschätzen. 10/17
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