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Kühlung 5 - Kühlmittel




Aufgaben der Kühlung
Trotz Frostschutz gute Wärme-Transportfähigkeit
Schonende Behandlung der Dichtungen, Schläuche
Keine Korrosion von Metallteilen
Vermeidung des gasförmigen Zustands

Die Kühlung hat zunächst die Aufgabe, übermäßige Wärme des Verbrennungsmotors zum Kühler und zur Innenraumheizung zu transportieren. Hinzu kommen evtl. die Wärme aus dem Ölkreislauf und die im Abgas und Automatikgetriebe entstehende. Auch bei niedrigen Temperaturen soll die Kühlung betriebsbereit bleiben und das System vor Korrosion schützen. Direkt an die Luft können der Kondensator der Klimaanlage und oft auch die Ladeluft ihre Wärme abgeben.

Kühlmittel besteht nur noch etwa zur Hälfte aus kalkarmem Wasser. Man spricht deshalb nicht mehr von Wasser-, sondern von Flüssigkeitskühlung . Viele Zusätze z.B. die gegen Korrosion werden auch im Sommer gebraucht. Spätestens zu Beginn der kalten Jahreszeit sollte die Dichte des Kühlmittels und damit der Anteil an Gefrierschutzmittel überprüft werden. Üblich sind 40 - 50%. Wie man aus dem Diagramm oben sieht, wird bei über 60% Frostschutzanteil die Gefriersicherheit wieder geringer. Meist sind nur bestimmte Gefrierschutzmittel vom Hersteller zugelassen. Manchmal kann man schon an der Farbe sehen, dass sich zwei Kühlmittel nicht miteinander vertragen.
Den Frostschutz braucht der Motor, weil Wasser (neben den Metallen Wismut und Gallium) die Eigenschaft hat, sich bei der Bildung von Eis auszudehnen. Unterhalb von 0°C zieht es sich dann mehr zusammen als vergleichbare Stoffe, anscheinend um mit den anderen Stoffen gleich zu ziehen. Aber das würde dem Motorblock aus Grauguss oder auch dem aus Aluminium wenig nützen. So wie das gefrierende Wasser sogar Gebirge sprengen kann, so würde es auch den Motorblock zerteilen. Es gibt zwar an manchen Motoren Frostschutzstopfen, die dem Druck zuerst nachgeben, aber darauf sollte sich niemand verlassen. Dem Kühlwasser wird deshalb z.B. C2H6O2 (Ethylenglykol) beigegeben. Weitere mögliche Zusätze sind Inhibitoren und Farbstoffe.

Wichtig

Kühlmittel muss als schwermetallhaltiger Abfall entsorgt werden. 08/11

Podcast dazu . . .


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