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Abblendlicht
Lichtaustritt nur für einen bestimmten Teil der Fahrbahn |
Das Abblendlicht ist als Dauer-Fahrlicht konzipiert und darf, besonders auf zweispurigen Strecken, den Gegenverkehr nicht blenden. Es soll den Bereich bis ca. 50 Meter vor dem Fahrzeug auf der Fahrerseite
ausleuchten. Bei asymmetrischem Abblendlicht (Bild 3) darf sich der Lichtkegel von der Mitte an zur Beifahrerseite bis zu 150 Meter vorwagen. Genau vorgeschrieben ist eigentlich die maximale Lichtintensität auf
Scheinwerferhöhe in 25 m Entfernung. Je nach Höhe der Scheinwerfer findet sich dort eine Prozentangabe. Steht auf dessen Gehäuse z.B. '1%', so fällt der Lichtstrahl aus etwa 60 cm Höhe alle 10 m um 10 cm
und erreicht den Boden ca. 60 m vor dem Fahrzeug. Diese Prozentangabe entspricht also der Steigung des Lichtstrahls.
Scheinwerferhöhe: 0,65 m, Lichtkegel: 65 m -> 1%
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Bei der Bilux-Glühbirne (Zwei-Scheinwerfer-System) wird bei Abblendlicht nur die vordere Wendel benutzt. Sie ist durch einen Spiegel nach unten abgedeckt.
Ihre Strahlen treffen also nur den oberen Teil des Paraboloid-Reflektors. Da sie vor dem Brennpunkt angeordnet ist, sind Einfall- und Ausfallwinkel etwas größer. Sie treffen also früher als bei Fernlicht auf die Fahrbahn. Bei einem normalen Pkw senkt sich der Strahl um etwa einen Zentimeter je Meter.
Asymmetrisches Abblendlicht |
Streuglas |
Stufenreflektor |
Freiformreflektor |
Die stärkere Ausleuchtung einer Fahrbahnseite wird bei älteren Fahrzeugen durch das Streuglas erreicht. Dieses wirkt für diese Seite wie eine Linse und bricht die Lichtstrahlen zum Fahrbahnrand hin zunehmend
schwächer. Streugläser oder Freiformreflektoren sind auch bei Vier-Scheinwerfer-Systemen (Bild 2) nötig. Hier entfällt der Spiegel im Abblendlicht-Scheinwerfer.
Der Schaltplan zeigt das Abblendlicht (rot), das über den Abblend-/Fernlichtschalter (Mitte) betätigt wird. Links daneben das Standlicht mit einer Kennzeichenleuchte, rechts das Nebellicht mit einer Nebelrückleuchte.
Abblendleuchten dürfen ohne Ausnahmegenehmigung in Deutschland überhaupt nur bis maximal 1200 mm über der Fahrbahn angebracht werden (StVZO).
Dabei gilt der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche. Sie müssen weißes Licht ausstrahlen. Höhere Leuchten, die gleichzeitig mit dem Abblendlicht brennen, sind nicht erlaubt.
Neben einer Glühlampe ist auch ein Reflektor erforderlich, der für einen parallelen Lichtaustritt sorgt. Früher wurde die dünne Chromschicht auf Metallblech,
heute wird sie auf Kunststoff aufgebracht. Sie hat die Form eines Paraboloiden, den man sich als eine um ihre Mittelachse rotierende Parabel vorstellen muss. Kommt es, wie z.B. bei Kontaktlinsen, auf eine ganz
exakte Formgebung an, so wird der Grundkörper in der Fertigung auch durch eben diese Rotation erzeugt. Da der Reflektor wie ein Spiegel wirkt, kann man von einem stets gleichen Ein- und Ausfallwinkel des Lichts
ausgehen. Das Besondere an dieser geometrischen Form ist, dass es einen Punkt gibt, der Brennpunkt genannt wird, von dem alle ausgehenden Lichtstrahlen im Reflektor parallel ausgerichtet werden.
Bei jedem in Europa seit 2006 zugelassenen Fahrzeug muss der Glühlampenwechsel auch vom Laien mit Bordwerkzeug und Bedienungsanleitung möglich sein. |
Zusammenfassung |
Asymmetrisches Abblendlicht: 1. 50 Meter weit (Fahrerseite), 2. 150 Meter weit (Beifahrerseite). |
Ungleiche Verteilung durch 1. Streuglas (ältere Systeme) 2. Paraboloidreflektor (neuere Systeme). |
Prozentangabe auf Scheinwerfer: 1 Prozent: Lichtstrahl fällt um 1 Zentimeter pro Meter. |
Zwei-Scheinwerfer-System: Je eine Wendel für Abblendlicht und Fernlicht |
05/10
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