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Behindertentransport



Die Behindertenbeförderung darf nicht nur Transport sein, sondern ist ein wichtiger und bedeutsamer Teil des gesamten Tagesverlaufes der Betroffenen.

Zitat aus: Hinweise und Informationen zur Beförderung behinderter Menschen ...

Hätten Sie das auch so eingeschätzt? Das hat natürlich Auswirkungen auf den/die Fahrer/in eines solchen Transports. Hier ist neben einer Sanitäter-Ausbildung auch viel Feingefühl nötig, ganz abgesehen von den höheren Ansprüchen an die Sicherheit.

Nehmen wir die einmal zuerst. Ein Behindertentransporter kommt nur einmal, fährt weiter, wenn er niemanden an der Haltestelle antrifft und es kommt kein zweiter. Deshalb ist es für den/die Behinderte(n) und die Begleitperson ratsam, etwas vor der Zeit dort zu sein. Denn Verspätungen sollen auf keinen Fall zu überhöhtem Tempo führen.

Geht bei diesem Prozess also irgendetwas schief, muss das Jugendamt oder die Einrichtung kontaktiert werden, zu der die Fahrt geplant war. Umgekehrt darf der/die einmal anvertraute Behinderte nur an bestimmte Personen übergeben und keineswegs seinem/ihrem Schicksal überlassen werden.

Allein die Anschnallprozedur ist schon wesentlich aufwändiger als z.B. nach dem Einstieg in einen normalen Pkw. Schauen Sie sich das unten im Video an. Bedenken Sie, dass sowohl der Rollstuhl als auch der/die darin Sitzende ordentlich gesichert werden muss. Es sind gesetzliche Vorschriften im Anmarsch, die bestimmte genormte Befestigungspunkte an Rollstühlen vorschreiben.

Bisweilen werden sogar Behinderte auf Gestühl im Fahrzeug umgesetzt. Dann muss der/die Begleiter(in) den leeren Rollstuhl wieder mit nach Hause nehmen. Nach der Ankunft in der Einrichtung muss dort ein Ersatzrollstuhl bereitstehen. Und das ist jetzt nur die Vorgehensweise bei sitzendem Transport. Andere wie z.B. der liegende Transport (Video ganz unten) erfordern noch ganz andere Maßnahmen und Fahrzeuge.

Was die Eignung von Rollstühlen betrifft, so müssen diese, wie Autositze auch, mit einer Kopfstütze ausgerüstet sein. Überhaupt entbehrt der/die darin Sitzende noch mancher heute fast selbstverständlichen Vorrichtungen, z.B. der Airbags und der Gurtstraffer.

Deshalb ist größter Wert darauf zu legen, dass wenigstens die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen konsequent angewandt werden. Dabei ist vielleicht auch ein gewisses Durchsetzungsvermögen nötig, wenn auch mit Fingerspitzengefühl eingesetzt.

Es ist ein breites Spektrum von Fähigkeiten, das von dem/der Fahrer/in eines Behindertentransports verlangt wird. Es gibt ja auch psychisch Behinderte, denen man ebenfalls gerecht werden muss. Da reicht wohl alleine nur Menschenfreundlichkeit nicht aus.

Außer bei besonders schweren Behinderungen hat man keine weitere Hilfspersonen an Bord. Bei bestimmten Aktionen muss sogar die Begleitung des/der Rollstuhlfahrers/in helfen. Übrigens ist eine degressive Fahrweise hier ebenfalls angebracht. 04/14








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