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Versicherung 2



Die Versicherung muss durchaus nicht immer zahlen. Das kann bei grober Fahrlässigkeit je nach Gesellschaft der Fall sein, bei Mutwilligkeit sowieso. Erstere Grenze wird z.B. relativ leicht durch Alkoholisierung erreicht. Auch nicht durch ABE oder Technische Überwachung abgesegnete Teile am Auto können die Versicherung von der Zahlung befreien. In diesem Fall tritt sie zwar in Vorleistung, holt sich das Geld aber nach und nach vom Versicherten zurück.

Grundsätzlich ersetzt die Versicherung im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert. Dieser kann aber z.B. bei Oldtimern überschritten werden. Sehr vorteilhaft ist hier ein vorhandenes Wertgutachten. Sofern es nicht im Versicherungsvertrag (gegen geringere Prämie) deutlich ausgeschlossen wurde, muss der Sachverständige der gegnerischen Versicherung nicht unbedingt akzeptiert werden. Man kann ab einer bestimmten vermuteten Schadenssumme (z.B. 1000 Euro) selbst einen (vereidigten) Sachverständigen beauftragen.

Die Gerechtigkeit beim Prämieneinzug ist schon immer ein Problem bei Versicherern. Absolut wäre sie, wenn jede(r) seinen/ihren angerichteten Schaden selbst bezahlen würde. Soweit lassen es die Versicherer natürlich im eigenen Interesse nicht kommen, aber es gibt eine Vielzahl von Risiken, die auf die Prämie Einfluss haben. Besonders einfach ist es, denen eine höhere Prämie abzuknöpfen, die schon einmal einen Unfall hatten, für den die Versicherung zahlen musste. Je nach Anzahl steigt die Prämie auf das mehr als Zweieinhalbfache oder sinkt bei langjähriger Unfallfreiheit auf ein Viertel.

Besonders vorteilhaft ist es für die Unternehmen, wenn zwei sich um die Schuld streiten. Vor einem Zivilgericht kommt es dann nämlich meist zu einer Schadensteilung. Also verlieren beide statt einem Schadensfreiheitsrabatt. Besser wäre es, einer der Streithähne würde den Schaden auf sich nehmen, dann hätte zumindest der andere etwas davon. Aber wer kann sich schon dazu durchringen?

Vergleichsmöglichkeiten durch einen Versicherungsvergleich ...

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