Suche

A     B     C     D     E     F     G     H     I     J     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     X     Y     Z




Formeln
Alle Tests
 Buchladen 
F7 F9 



Diesel-Skandal - myRight



Vorbemerkung:

Der hier veröffentlichte Text entstand heute, nachdem wir die letzte E-Mail von myRight erhalten haben. Wir haben auch schon myRight gegenüber unseren Unmut über das geschilderte Rechenbeispiel kundgetan. Sollte es also unter den Lesern/innen oder von myRight irgendeinen Hinweis geben, dass wir den Text falsch verstanden hätten bzw. eine Korrektur desselben, dann werden wir den/die sofort hier veröffentlichen.

Die originale Textpassage:

Der ersten Einschätzung des BGH zufolge hat VW betrogen, muss das Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. [. . .]

Betrug der Kaufpreis z.B. 20.000 EUR, das Auto hat 100.000 Kilometer zurückgelegt und wird von einer Maximalleistung von 250.000 Kilometern ausgegangen, so wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 40 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. VW muss dem Kläger folglich 60 Prozent des Kaufpreises seines Fahrzeugs erstatten.

Unsere Interpretation:

Wir nehmen die Zahlen ein wenig realistischer an und schauen, zu welchem Ergebnis wir kommen. Wer damals gut verhandelt hat, konnte einen Golf Diesel durchaus für 20.000 Euro erstehen. Mit damals sind jetzt einmal 10 Jahre gemeint. So alt wird z.B. unser Golf vermutlich sein, wenn alles einigermaßen geregelt ist. Er hat zwar weniger gelaufen, aber die Gewinnzone gegenüber dem deutlich billigeren Benziner erreichte das Auto nur, wenn pro Jahr 20.000 km (= 200.000 km = 80 Prozent) zurückgelegt wurden. Nehmen wir die an, so müsste VW statt der obigen 60 nur noch 20 Prozent erstatten, was dann 4.000 Euro wären.

Bitte lesen Sie richtig! Das ist eine Kaufpreiserstattung. Gegen Erstattung dieser 4.000 Euro müssen Sie das Auto abgeben. Und trotzdem blieben einem nach Abzug der Zahlung an myRight gerade einmal 2.600 Euro. Das könnte ein gepflegter (und vielleicht geliebter) Wagen auch einem selbst (und anderen) noch wert sein. Wo ist aber dann die Entschädigung für VWs Täuschung geblieben?

Es steht zwar nicht in der ursprünglichen Vereinbarung mit myRight, aber wenn es stimmt, dass myRight nur von der Differenz zwischen Entschädigung und Wagenwert 35 Prozent haben will, dann muss ja praktisch jedes Auto unabhängig bewertet werden. Nehmen wir statt 3.500 nur 2.500 Euro als objektiven Wagenwert an, dann bleiben mit dem Preis für das Gutachten weniger als 3.400 Euro als 'Kaufpreiserstattung' übrig.

Bei der Sammelklage wären etwa 2.500 Euro herausgekommen und man hätte das Auto noch. Was bitteschön hat myRight weiterhin vor, in unserem Namen zu verhandeln?

Und noch etwas. Nehmen wir an, man lehnt aus verständlichen Gründen dieses 'großzügige Angebot' ab, weil das Auto allgemein oder einem selbst mehr wert ist. Wie kommt man dann aus dem Vertrag heraus? Wir haben beizeiten nachgefragt, was myRight dafür haben möchte, wenn wir zu der Musterklage wechseln, da ist man von einem Viertel des Erlöses ausgegangen. Muss man also bei einer Ablehnung trotzdem das Auto schätzen lassen und myRight den entsprechenden 'Verlust' an Provision bezahlen? Wir bitten um Aufklärung und wären sehr froh, wenn irgend jemand einen Rechen- oder Denkfehler finden würde . . .

E-Mail mit dem Recht der Veröffentlichung an: harald.huppertz@t-online.de







Sidemap - Technik Impressum E-Mail Datenschutz Sidemap - Hersteller