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Fahren 12 - Abschleppen



Das Bild oben zeigt schon die Gefährlichkeit der Situation. Beim Bremsmanöver wird es schwierig. Was die Folgen sind, wenn das schleppende Fahrzeug ein besseres Bremsvermögen hat als das geschleppte, kann man sich leicht ausmalen. Deshalb ist es gut, dass die Maximalgeschwindigkeit beim Abschleppen in Deutschland gesetzlich auf 50 km/h begrenzt ist.

Da kommt ja noch die Reaktionszeit im zweiten Fahrzeug hinzu. Ist die mit einer Sekunde noch recht gut, sind trotzdem 14 Meter weg. Also sind 50 km/h eigentlich noch zu viel. Ohnehin ist das Abschleppen nur zur nächsten Reparaturmöglichkeit erlaubt. Auf der Autobahn ist auf jeden Fall die nächste Abfahrt zu nehmen. Auffahren darf man gar nicht.

Und die Warnblinkanlage muss eingeschaltet und das Fahrzeug angemeldet sein, also nicht ohne rote Nummer nach langer Standzeit zum Schrott. Schwierig wird es bei einem Totalverlust der elektrischen Funktionen. Entweder ein Ersatzsystem mit blinkenden Lämpchen basteln oder beim professionellen Abschleppdienst eine Rücklichtleiste leihen. Dazu braucht das Zugfahrzeug allerdings die Steckdose einer Anhängerkupplung.

Das Abschleppen mit der Stange wird allgemein als die günstigere Lösung empfunden. Man sollte sich aber nie darauf verlassen, z.B. immer ordentlich mitbremsen. Denn manche, etwas unterdimensionierten Stangen können unter ungünstigen Umständen auch einknicken und dann ist die Not groß. Allerdings entfällt das Gedöns mit dem unbedingten Straffhalten des Seils vor dem nächsten Anfahren.

Das war es schon beinahe. Dass der/die Lenker/in des abgeschleppten Fahrzeugs zwar mindestens 15 Jahre alt sein muss, aber keinen Führerschein braucht, halten wir ohnehin für ein Unding und die Richtungsanzeige bei eingeschaltetem Warnblinklicht hat eher komische Züge, besonders beim Rechtsabbiegen. Und das Seil an irgendwelchen, wenn überhaupt vorstehenden Karosserieteilen statt an den serienmäßigen Abschleppösen festmachen, wer tut denn so etwas?

Vorsicht bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe: max. 50 km

Während das Abschleppen bei den uns geläufigen Fahrzeugen eher die Ausnahme darstellt, werden wir uns wohl oder übel auf eine neue Klientel für dieses zweifelhafte Vergnügen einstellen müssen: Elektroautos. Es ist leider hochwahrscheinlich, dass sich deren Betreiber verschätzen und liegen bleiben. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen nicht wegen Spritmangels abgeschleppt werden, E-Mobile vermutlich schon. Wie soll man denn bitteschön einen Kanister Haushaltsstrom transportieren?

Um es gleich vorweg zu nehmen. Die Betreiber sollten unbedingt einem Automobilclub angehören, eventuell dann mit einer Spezialversicherung für E-Autos. Denn Abschleppen sollte man die Dinger nur nach einem intensiven Blick in die Betriebsanleitung. Womöglich produzieren deren Antriebe während des Abschleppens Strom und der weiß wegen der teilausgeschalteten Anlage vielleicht nicht wohin. Da sammelt sich dann genügend Energie für einen veritablen Fahrzeugbrand.









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