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| Leuchtweitenregelung in Deutschland seit 1990 Pflicht |
| Dynamische Leuchtweitenregelung, ständig selbstregelnd |
Die Leuchtweitenregelung soll bei unterschiedlichen Beladungszuständen des Fahrzeugs eine Blendung des Gegenverkehrs vermeiden. Eine automatische Regelung ist z.B. bei Xenonlicht zwingend vorgeschrieben. Dieses System muss in der Lage sein, relativ kurzfristig auf Änderungen des Einfederweges zu reagieren.
| Statische Leuchtweitenregelung, nur einstellbar |
Die Reflektoren sind vertikal schwenkbar gelagert und durch Elektromotoren verstellbar. Bei der Regelung von Hand werden diese durch einen von dem/der Fahrer(in) bedienbaren Positionsgeber gestellt. Dabei können nur Ladungsunterschiede ausgeglichen werden. Auf kurzfristige Korrekturen, z.B. beim Bremsen oder Beschleunigen, reagiert das System nicht.
| Scheinwerfer laufend nach Positionssensoren ausgerichtet |
Bei der automatischen Leuchtweitenregelung wird die Position des Aufbaus durch einen induktiven Niveausensor erfasst und das Steuergerät gibt entsprechende Signale an die Elektromotoren. Das Bild 2 oben zeigt so einen Niveausensor. Er ist auf der linken Seite vorne und hinten in der Nähe der Radaufhängung angebracht. Von einem kleinen Hebelarm geht eine bewegliche Stange zu einem Lenker der Radaufhängung. Der kleine Hebelarm wird jetzt beim Ein-/Ausfedern mehr oder weniger ausgelenkt. Das elektrische Signal wird im Steuergerät verarbeitet und die beiden Stellmotoren richten die Scheinwerfer entsprechend der veränderten Neigung des Fahrzeugs aus.
| Nicht bei Niveauregulierung, vor Test resetten |
Fahrzeuge mit Niveauregulierung brauchen in der Regel keine Leuchtweitenregelung, da sich die Federung selbsttätig in die Ausgangsposition zurückversetzt. Generell ist bei der Überprüfung einer Anlage mit Leuchtweitenregelung darauf zu achten, dass sich die Anlage im Ausgangszustand (Reset) befindet. Natürlich muss auch hier der Fahrersitz besetzt sein.
11/07
2001 - 2010 Copyright für Programme, Texte, Animationen und Bilder: H. Huppertz
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