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Schrottverwertung 2



Laut EU-Altauto-Richtlinie muss der Hersteller sein Fahrzeug kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Das übt Druck für eine möglichst effektive Rationalisierung aus. So ist z.B. Daimler bemüht, die Zahl der pro Tag an einem Trockenlegungsstand zu bearbeitenden Fahrzeuge von acht auf dreizehn zu erhöhen. Gleichzeitig soll dabei die Effizienz der Trockenlegung gesteigert werden.

So werden z.B. Kältemittel von oben und Öl bzw. Kraftstoff von unten gleichzeitig abgepumpt. Die Abpumpzeit für den Kraftstoff wurde dabei verdoppelt. Durch Kippen des Fahrzeugs auf der Bühne können zwei bis drei Liter mehr Kraftstoff gewonnen werden. Von diesem wird dann ein wiederverwendbarer Teil abgetrennt.

Es wird nicht nur abgepumpt, sondern z.B. bei der Bremsanlage auch mit Überdruck gearbeitet, um einen höheren Trocknungsgrad zu erreichen. Nach der Trockenlegung kommt nicht der komplette Rest in den Karosseriefalter. Noch verwertbare Teile werden demontiert, geprüft, kategorisiert, eingelagert und mit Garantie weiterverkauft.

Das gilt übrigens nicht nur für abschraubbare Teile. Auch wieder verwendbare Karosserieteile können so für den Oldtimer-Markt gerettet werden. Insgesamt sind die ca. 200 Zentren für Altauto-Entsorgung bei Daimler mit acht bis zwanzig Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen recht gut ausgelastet.


Bekanntermaßen werden bei einem Durchsschnittsalter der Autos in Deutschland von ca. 10 Jahren diese zwar relativ lange gefahren, haben aber trotzdem oft noch ein langes Leben im Osten und anschließend vielleicht im Nahen Osten bzw. in Afrika vor sich. Das kommt auch daher, dass es wegen der zu vergebenden Garantien für den Gebrauchwagenhandel oft nicht lohnt, Autos ab einem gewissen Alter normal wieder in den Handel zu bringen.

Wenn natürlich staatliche Auflagen bestehen, dass ein Fahrzeug zur Erlangung von Prämien verschrottet werden muss, ist der Schrotthandel gefordert. Und vielleicht gibt es hier noch ein kleines Entgeld, falls keine staatliche Subvention vorhanden ist. Wichtigstes Dokument bei der Abgabe des Fahrzeugs ist der Nachweis fachgerechter Entsorgung.








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