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Glüheinrichtung



Aufgabe

Die Glüheinrichtung soll besonders bei Nebenbrennraum-Verfahren ab ca. +20°C, aber auch z.T. bei Direkteinspritzung ab ca. - 5°C beim Kaltstart und Kaltlauf den Brennraum erwärmen und damit den Motorstart und das Laufverhalten des Dieselmotors (Geräusch, Abgasemissionen) positiv beeinflussen.

Funktion

Da inzwischen die Glühstifte auch noch nach dem Kaltstart eingeschaltet bleiben, ist die Bezeichnung 'Vorglühanlage' nicht mehr zeitgemäß. Beim Glühen wird Strom auf die Glühstifte (0,5 - 2 Ohm) der einzelnen Zylinder geschaltet. Um die Vorglühzeit für Fahrer/in so kurz wie möglich zu halten, wird bei manchen Steuergeräten der Strom schon beim Öffnen der Fahrertür eingeschaltet. Gestartet werden kann, wenn die Kontrollleuchte erlischt.
Die Anlage schaltet ebenfalls ab, wenn der Motorstart nicht innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgt. Auch die Nachglühzeit ist temperaturgesteuert. Es wird nachgeglüht, um das laute 'Nageln' des Dieselmotors im Kaltlauf zu vermeiden. Dies entsteht durch übergroßen Zündverzug (Zeit zwischen Einspritzbeginn und Entzündung).
Besonders Lkw-Motoren können z.T. auf eine Glüheinrichtung verzichten oder haben eine Flammstarteinrichtung. Hierbei wird laufend eine geringe Menge Dieselkraftstoff im Ansaugtrakt verbrannt und erwärmt damit die angesaugte Luft.









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