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Beleuchtung 5 - Werkstatt



Rein theoretisch könnten die Werkstätten ihre alten Licht-Einstellgeräte auch für die neuen Lichtsysteme wie Xenon, LED und auch das kommende Laserlicht beibehalten. Theoretisch, denn die geforderte Genauigkeit nimmt ab 2015 für neu in die Hauptuntersuchung einsteigende und ab 2017 für auch schon vorher prüfende Werkstätten drastisch zu.

Da sind dann markierte Flächen für einen Pkw von 4 mal 2 Meter und ein Lichteinstellgerät Pflicht. Die Abweichungen von der Horizontalen dürfen bei der Fahrzeugfläche insgesamt nur 1,5 Prozent und die des Messgeräts nur 1 Millimeter pro Meter abweichen. Und dann sollen diese Flächen auch noch so oft geprüft und protokolliert werden wie das Fahrzeug selbst, nämlich alle zwei Jahre.

Man kann sich vorstellen, dass Produzenten von Licht-Einstellgeräten wie Bosch, Hella-Gutmann, Mawek, Beissbarth und Maha nicht gerade sehr traurig über diese neuen Regeln sind, zumal sich die Umrüstung auf neuere Geräte durchaus lohnen kann. Denn hier kann man die Justierungen am Gerät oder an dessen Schiene eine der Bedingungen auch ohne bauliche Veränderungen erfüllen.

Hinzu kommen Geräte, die sich durch eingebaute Touchscreens viel leichter bedienen lassen und eventuell auch schon sämtliche Fahrzeugdaten vorhalten. Bei anderen braucht man die Hell- Dunkel-Grenze nicht mehr selbst zu beurteilen, was aufgrund verfärbter Ränder ohnehin nicht ganz einfach ist. Das bestimmt dann z.B. das HD 815 von Bosch mit Lasertechnologie selbst.

Kosten für die Werkstatt: 500 bis 4.000 Euro, wobei der wohl noch viel höhere Preis des Bosch-Geräts nur schwer zu erklären ist. Aber man kann das Gerät für 2,80 Euro am Tag leasen. 06/16








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