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Fahren - Unfall



Bevor wir zum eigentlichen Ereignis kommen, sollten wir uns mit den Vorbereitungen beschäftigen. Eine Warnweste und den sogenannten Verbandskasten sollte man nicht nur zum TÜV-Termin an Bord haben, letzteren nicht jenseits des Verfallsdatums.

So selten Grenzkontrollen sind, eine grüne Versicherungskarte sollten Sie ebenfalls mitführen. Es gibt europäische Länder, in die kommen Sie ohne ein solches Dokument nicht hinein, z.B. Bosnien-Herzegowina. Der Notruf ist zwar europaeinheitlich 112. Unwichtig, welche eigene Nummern die Länder parallel haben. Allerdings kann die 112 in Italien, Bulgarien und Rumänien teilweise nicht erreichbar sein.

Eine Kamera oder ein Handy mit Kamera sind bei einem Unfall Gold wert, besonders wenn die Straße schnell wieder geräumt werden muss. Lieber ein Bild zu viel als zu wenig. Damit lassen sich auch die Dokumente von Unfallbeteiligten, Zeugen (!) und Kennzeichen schnell erfassen. Aber bitte immer den Erfolg der Aufnahme kontrollieren.

Vorsicht schon beim Aussteigen ...

Schon beim Verlassen des Fahrzeuges fängt die Unfall-Nachsorge an. Hierbei ist z.B. bei einer Karambolage auf der Autobahn äußerste Vorsicht gefragt. Und noch bevor man sich um verletzte Menschen kümmert, muss man selbst durch die Warnweste und die Unfallstelle abgesichert werden.

Menschen zuerst ...

Ein(e) gute(r) Unfallbeteiligte(r) sagt so wenig wie möglich, unterschreibt am Unfallort grundsätzlich gar nichts und erfasst möglichst schnell, wo der größte Handlungsbedarf ist, z.B. bei Personenschäden. Hier wäre auch eher der Notruf 112 (Feuerwehr) als 110 (Polizei) sinnvoll. Bitte konzentrieren Sie sich bei diesem Anruf.

Fahren Sie nie an einem Unfall vorbei, wenn Sie nicht sicher sind, dass Ihre Hilfe gebraucht würde. Sie sind übrigens zur Hilfeleistung verpflichtet und können bei Verweigerung verurteilt werden. Fahren Sie grundsätzlich zügig und mit Umsicht vorbei, wenn Sie nur als Gaffer(in) die Rettungsarbeiten behindern würden.

Verlassen Sie die Unfallstelle als Beteiligte(r) erst, wenn sie sicher sind, dass alles geklärt ist. Vermeiden Sie unbedingt den Verdacht der Unfallflucht. Ein eventuell bei Sturm wegfliegender, hinter die Scheibenwischer geklemmter Zettel reicht nicht. Nehmen Sie jeden Verdacht auf eine Beschädigung Ernst. Lassen Sie sich auf keinen Fall am Unfallort abfinden.

Übrigens, egal ob die Polizei am Unfallort erscheint oder, z.B. bei Bagatellschäden nicht, Sie sind für die Sicherung von Fakten selbst verantwortlich, Die Polizei tut das nicht. Spricht sie z.B. ein Verwarnungsgeld aus, so klärt das noch lange nicht die Schuldfrage in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung.

Zum nachfolgenden Video ist zu sagen, dass man sich als Geschädigte(r) keinesfalls in die Hände der gegnerische Versicherung begeben muss. Beträgt der Schaden mehr als 1000 Euro, darf man sich einem selbstgewählten, vereidigten Sachverständigen anvertrauen und muss das Auto nicht mehr für einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung bereithalten. 04/15








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