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Gebrauchtwagen 2



Manchmal ist das Gegenteil von dem richtig, wie man eigentlich handeln will. Ist der Preis einer Ware, in diesem Fall eines Gebrauchtwagens, besonders günstig, sollte man eher die Handbremse anziehen als Vollgas zu geben. Vielleicht ist das Angebot ja nur im Internet und als Köder vorhanden. Oder es ist real, es soll aber gar nicht verkauft werden. Vorsicht, wenn im Zusammenhang mit solch einem Angebot um eine kleine Anzahlung oder die Übernahme von Gebühren nachgesucht wird. Egal wie klein die Summe auch ist, lassen Sie die Finger davon.

Der schöne Schein, das ist unser Thema. Denken Sie an die mögliche grausame Wirklichkeit oben auf dem Bild. Eine teure Reparatur kann Ihren Mobilitätstraum zerplatzen lassen. Deshalb sollten Sie nicht nur Tachoständen misstrauen. Sie glauben gar nicht, für wie wenig Geld ein vergammeltes Fahrzeug optisch wieder herzurichten ist. Da werden Raucherecken zu Duftnelken. Leider hält so ein aufgepepptes Verkaufsobjekt nicht, was es verspricht.

Und wenn ich das Wort 'scheckheftgepflegt' schon höre. Was heißt das überhaupt? Ist das Scheckheft noch original oder vielleicht ein Nachdruck? Wer hat da unterschrieben? Sind das Marken- oder Hinterhofwerkstätten oder gar Onkel Franz mit Stempel? Wer den Tacho z.B. um 80.000 km zurücksetzen lässt, spart sich auch Einträge ins Scheckheft. Und dieses Zurücksetzen geschieht z.T. schon für 50 Euro auf irgendeinem Rastplatz.

Deshalb achten Sie auch auf Kleinigkeiten! Sind die Pedalgummis einseitig stark abgenutzt oder nagelneu? Wie sieht das Lenkrad aus, abgegriffen und auch leicht speckig? Nehmen Sie jemanden mit, der solche Beobachtungen einer möglichen Kilometerzahl zuordnen kann. Oder lassen Sie gleich objektiv prüfen. Vergessen Sie nicht, es ist zu spät, wenn die oben im Bild gezeigte Situation erst erreicht ist. Und was ist, wenn die Werkstatt den Schaden trotz Rechnung nicht behoben hat?

Ja, ich weiß, es gibt ja die Gebrauchtwagengarantie. Aber da ist zunächst einmal die Frage des Vertragspartners zu klären. Verkauft der Händler vielleicht im Auftrag? Gilt dann überhaupt der Vertrag über die Garantie? Oder ist von diesem Vertrag während der Verkaufsverhandlungen immer nur die Rede, um den Kunden in Sicherheit zu wiegen? Was steht überhaupt drin, d.h. wie umfassend ist denn die Garantie?

Haben Sie sich im Vorfeld schon mit diesem Fahrzeugtyp befasst? Wissen Sie selbst, was serienmäßig ist und was nicht. Oder haben Sie jemanden dabei, der das beurteilen kann? Denn sobald Sie gekauft haben, sind Sie selbst für alle evtl. getätigten Umbauten an dem Fahrzeug verantwortlich. Die Polizei fragt nicht, wer das eingebaut hat. Sie schickt Sie (auf Ihre Kosten) zum TÜV und der legt Ihnen das Auto u.U. still, auch wenn es einen noch gültigen TÜV-Stempel hat.







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