Das Abblendlicht ist als Dauer-Fahrlicht konzipiert und darf, besonders auf zweispurigen Strecken, den Gegenverkehr nicht blenden. Es soll den
Bereich bis ca. 50 Meter vor dem Fahrzeug auf der Fahrerseite ausleuchten. Bei asymmetrischem Abblendlicht (Bild 3) darf sich der Lichtkegel
von der Mitte an zur Beifahrerseite bis zu 150 Meter vorwagen. Genau vorgeschrieben ist eigentlich die maximale Lichtintensität auf
Scheinwerferhöhe in 25 m Entfernung. Je nach Höhe der Scheinwerfer findet sich dort eine Prozentangabe. Steht auf dessen Gehäuse z.B.
'1%', so fällt der Lichtstrahl aus etwa 60 cm Höhe alle 10 m um 10 cm und erreicht den Boden ca. 60 m vor dem Fahrzeug. Diese Prozentangabe
entspricht also der Steigung des Lichtstrahls.
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Scheinwerferhöhe: 0,65 m, Lichtkegellänge: 65 m -> 1% |
Bei der Bilux-Glühbirne (Zwei-Scheinwerfer-System) wird bei Abblendlicht nur die vordere Wendel benutzt. Sie
ist durch einen Spiegel nach unten abgedeckt. Ihre Strahlen treffen also nur den oberen Teil des Paraboloid-Reflektors. Da sie vor dem
Brennpunkt angeordnet ist, sind Einfall- und Ausfallwinkel etwas größer. Sie treffen also früher als bei Fernlicht
auf die Fahrbahn. Bei einem normalen Pkw senkt sich der Strahl um etwa einen Zentimeter je Meter.
| Asymmetrisches Abblendlicht |
| Streuglas |
| Stufenreflektor |
| Freiformreflektor |
Die stärkere Ausleuchtung einer Fahrbahnseite wird bei älteren Fahrzeugen durch das Streuglas erreicht. Dieses wirkt für diese Seite wie eine
Linse und bricht die Lichtstrahlen zum Fahrbahnrand hin zunehmend schwächer. Streugläser oder Freiformreflektoren
sind auch bei Vier-Scheinwerfer-Systemen (Bild 2) nötig. Hier entfällt der Spiegel im Abblendlicht-Scheinwerfer.

Der Schaltplan zeigt das Abblendlicht (rot), das über den Abblend-/Fernlichtschalter (Mitte) betätigt wird. Links daneben das Standlicht
mit einer Kennzeichenleuchte, rechts das Nebellicht mit einer Nebelrückleuchte. Abblendleuchten dürfen ohne Ausnahmegenehmigung in Deutschland
überhaupt nur bis maximal 1200 mm über der Fahrbahn angebracht werden (StVZO). Dabei
gilt der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche. Sie müssen weißes Licht ausstrahlen. Höhere Leuchten, die gleichzeitig mit dem Abblendlicht
brennen, sind nicht erlaubt.
Neben einer Glühlampe ist auch ein Reflektor erforderlich, der für einen parallelen Lichtaustritt sorgt. Früher
wurde die dünne Chromschicht auf Stahlblech, heute wird sie auf Kunststoff aufgebracht. Sie hat die Form eines Paraboloiden, den man sich als
eine um ihre Mittelachse rotierende Parabel vorstellen muss. Kommt es, wie z.B. bei Kontaktlinsen, auf eine ganz exakte Formgebung an, so wird
der Grundkörper in der Fertigung auch durch ebendiese Rotation erzeugt. Da der Reflektor wie ein Spiegel wirkt, kann man von einem stets
gleichen Ein- und Ausfallwinkel des Lichts ausgehen. Das Besondere an dieser geometrischen Form ist, dass es einen Punkt gibt, der Brennpunkt
genannt wird, von dem alle ausgehenden Lichtstrahlen im Reflektor parallel ausgerichtet werden.
| Bei jedem in Europa seit 2006 zugelassenen Fahrzeug muss der Glühlampenwechsel auch vom Laien mit Bordwerkzeug und Bedienungsanleitung möglich sein. |